Unser Schwerpunkt liegt in der gestaltenden Steuerberatung und der Beratung in steuerlichen Einzelfragen. Neben der "klassischen" Steuerberatung beraten wir Sie auch in folgenden Bereichen:
Wir bieten Ihnen unsere Erfahrungen hinsichtlich aller Steuerarten (mit der Ausnahme von Zöllen). Sie profitieren von der umfassenden Expertise unserer Berater, die zum Teil aus der Finanzverwaltung stammen.
Steuerklärungen, Führen von Büchern und Jahresabschlusserstellung
Unsere Berater unterstützen Sie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, führen Buchhaltungen und übernehmen die Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer usw.).
Bei Bedarf bereiten wir auch Steuererklärungen zur Bewertung von Grundbesitz (Bedarfswerte und Einheitswerte) für private und gewerbliche Immobilien vor.
Steuerberatung
Betreuung bei Betriebsprüfungen, Einholung verbindlicher Auskünfte
Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen (Voll-Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung, Grunderwerbsteuerprüfung):
- Laufende Begleitung von Prüfungen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen
- Teilnahme an Besprechungen
- Antrag auf Erteilung verbindlicher Zusagen
Des Weiteren holen wir bei schwierigen Sachverhalten verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung für Sie ein.
Vertretung in Einspruchsverfahren und vor Finanzgerichten
Für Sie führen wir notwendige Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren durch. In diesem Rahmen
- stellen wir erforderliche Anträge,
- nehmen Gerichtstermine wahr und
- prüfen Kostenfestsetzungen.
Auch bei notwendigen Vorverfahren (z. B. Aussetzung der Vollziehung) finden Sie uns beratend an Ihrer Seite.
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen
Wir haben für unsere Mandanten bereits Stiftungen und gemeinnützige Organisationen verschiedenster Art errichtet:
- Gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen (mit und ohne Versorgung der Stifter und ihrer Familie)
- Gemeinnützige Vereine
- Errichtung sogenannter Doppelstiftungen zur Einbringung von Unternehmensvermögen
Auch zu steuerlichen Fragen bei Vorliegen von wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieben (z. B. Krankenhäuser) beraten wir Sie gern. Satzungen werden im Vorfeld von uns mit der Finanzverwaltung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit abgestimmt.
In Zusammenarbeit mit Ihnen bereiten wir Rechenschaftsberichte und Jahresrechnungen für Mitgliederversammlungen vor. Daneben geben wir Empfehlungen zur steuerlichen Behandlung von sogenannten Zustiftungen und zu Spenden.
Internationales Steuerrecht
Unsere Beratungsleistungen bei Auslandssachverhalten beziehen sich auf:
- alle Fragen hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten
- Beurteilung nationaler Befreiungs- oder Anrechnungsvorschriften
- Erstellung von Betriebsstättenabschlüssen und Abstimmung der Buchhaltung mit ausländischen Muttergesellschaften
- Überprüfung von Verrechnungspreisen und Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Anträge auf Erstattung von Quellen- oder Umsatzsteuer bei ausländischen Finanzbehörden.
Bei der Strukturierung grenzüberschreitender Gestaltungen arbeiten wir eng mit unseren Kollegen von Dentons rund um den Globus zusammen.