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Informationen für Anleihegläubiger der Green City-Gruppe

Angebot zur Gemeinsamen Vertretung i.S.d. § 7 SchVG für die Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaften

 

Aufzeichnung der ersten virtuellen Informationsveranstaltung für alle Anleihegläubiger vom 5. April 2022:

Die Dentons GmbH hat gemeinsam mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern für alle Anleihegläubiger der Green City Projektgesellschaften eine Informationsveranstaltung am 5. April 2022 durchgeführt. Die Aufzeichnung finden Sie hier:

 

Die Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet allen Anleihegläubigern von Inhaberschuldverschreibungen der Projektgesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co KG., der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG der Green City Gruppe die Gemeinsame Vertretung nach dem Schuldverschreibungsgesetz an. Wenn Sie eine gemeinsame Interessenvertretung durch die Dentons GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wünschen und Sie noch kein Info-Schreiben von uns erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an unseren Projektverteiler, mit dem Hinweis, dass Sie die bisherigen Informationsunterlagen erhalten möchten:

Project.GreenCity.Anleihen.Germany@dentons.com

Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen sowie Ihre Anschrift an und teilen Sie uns mit, ob Sie ihr Depot bei der GLS Bank oder bei einer anderen Bank führen und welche Inhaberschuldverschreibungen Sie gezeichnet haben. Wir werden Ihnen sodann umgehend per E-Mail ein erstes Informationsschreiben zum Verfahrensablauf, die bisher versendeten Newsletter sowie eine Stimmrechtsvollmacht zukommen lassen. 

Sofern Sie eine Kommunikation per Post und nicht per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Wir weisen darauf hin, dass die Korrespondenz per Post zu Zeitverzögerungen führt.

Einzelheiten:

1. Stand des Insolvenzverfahrens

Die Green City AG hat am 24. Januar 2022 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde inzwischen angeordnet. Darüber hinaus haben infolgedessen die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co KG., die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG am 16. Februar 2022 ebenfalls einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und beantragt, dass Eigenverwaltung angeordnet wird. Das Insolvenzgericht hat für diese Projektgesellschaften am 25. Februar 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und entschieden, dass die Insolvenzverfahren nicht wie beantragt in Eigenverwaltung durchgeführt werden. 

Für die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG wurde Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Bierbach ist zudem bereits vorläufiger Insolvenzverwalter der Green City AG. 

Für die Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl jeweils zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Beide Rechtsanwälte gehören zur Anwaltskanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.

Die Dentons GmbH hat auf Wunsch der Gesellschaften zugestimmt, im Interesse der Anleihegläubiger als Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschüssen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co KG., der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG tätig zu werden und wurde inzwischen auch als vorläufiges Gläubigerausschussmitglied bestellt.

2. Angebot zur gemeinsamen Vertretung durch die Dentons GmbH

Wir bieten allen Anleihegläubigern von Inhaberschuldverschreibungen der einzelnen Projektgesellschaften der Green City-Gruppe unsere Beratung und Koordinierung der gemeinsamen Interessen im Zusammenhang mit den gegebenenfalls erforderlichen Anleiherestrukturierungen der Projektgesellschaften der Green City Gruppe an.

Bei den einzelnen Projektgesellschaften der Green City Gruppe, die einen Insolvenzantrag gestellt und Inhaberschuldverschreibungen begeben haben, handelt es sich um folgende Gesellschaften und deren Anleihen:

  • Green City Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A161MQ, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 18.000.000, Laufzeit bis 30.12.2023
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A161MR, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 6.262.000, Laufzeit bis 30.12.2033
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A2AALN, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 36.249.000,00, Laufzeit bis 30.12.2026
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A2AALP, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 9.137.000,00, Laufzeit bis 30.12.2036
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche C, WKN A2G8V8, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 5.946.000,00, Laufzeit bis 30.12.2026
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, WKN A2GSTH, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 15.027.000,00, Laufzeit bis 30.09.2023, Maximallaufzeit 30.09.2037

Für die folgenden Gesellschaften wurde bislang kein Insolvenzantrag gestellt.

  • Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, WKN A3H2VY, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 2.200.000,00, Laufzeit bis 30.09.2030
  • Green City Windpark GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, WKN A3E5WK, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 4.700.000,00, Laufzeit bis 30.09.2029

3. Wahl des gemeinsamen Vertreters

Für die nachfolgenden Inhaberschuldverschreibungen wurde bereits ein Abstimmungszeitraum ohne Präsenzversammlung (sog. schriftliches Verfahren) für die Wahl des gemeinsamen Vertreters durch den jeweiligen Emittenten im Zeitraum vom 12. bis 14. April 2022 anberaumt:

  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A161MQ
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A161MR
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A2AALN
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A2AALP
    • Inhaberschuldverschreibung, Tranche C, WKN A2G8V8
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
    • Inhaberschuldverschreibung, WKN A2GSTH

Sofern Sie uns bereits eine Stimmrechtsvollmacht erteilt haben, werden wir für Sie Ihr Stimmrecht bei dieser Abstimmung ausüben. Sollten Sie uns noch keine Stimmrechtsvollmacht erteilt haben, können Sie uns entweder noch eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder selbst an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren teilnehmen. Sie können die erforderlichen Abstimmungsunterlagen auf der Website des jeweiligen Emittenten zum Download abrufen.

Der gemeinsame Vertreter ist nach seiner Wahl berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger gegenüber der jeweiligen Projektgesellschaft als Emittentin der Anleihe, insbesondere auch im Insolvenzverfahren, geltend zu machen.

Die vorläufigen Insolvenzverfahren haben keine Auswirkungen auf die Bestellung der Dentons GmbH zum gemeinsamen Vertreter der Anleihen. Eine Vertretung der Anleihegläubiger durch einen gemeinsamen Vertreter ist auch und gerade im Insolvenzverfahren sinnvoll, daher bieten wir Ihnen eine gemeinsame Vertretung nach dem Schuldverschreibungsgesetz an.

4. Information zu den Namensschuldverschreibungen

Eine Interessenvertretung für die von der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ausgegebenen Namensschuldverschreibungen können wir leider aus rechtlichen Gründen nicht anbieten, da das Schuldverschreibungsgesetz auf die Namensschuldverschreibungen allenfalls eingeschränkt anwendbar ist und eine Kostentragung durch die Gesellschaften nicht erfolgt. Dabei handelt es sich um folgende Namensschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG:

    • Namensschuldverschreibung, Tranche A, über Gesamtnennbetrag von EUR 13.965.000,00, Laufzeit bis 30.12.2023
    • Namensschuldverschreibung, Tranche B, über Gesamtnennbetrag von EUR 4.373.000, Laufzeit bis 30.12.2033

5. Information für (Anleihe-)Gläubiger der Green City AG

Eine Interessenvertretung in Bezug auf diejenigen Anleihen oder andere Finanzierungsinstrumente, welche von der Green City AG ausgegeben wurden, können wir leider aus rechtlichen Gründen nicht anbieten.

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