Die Dentons GmbH wurde für die folgenden Inhaberschuldverschreibungen zum gemeinsamen Vertreter gewählt:
- Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
- Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A161MQ
- Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A161MR
- Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
- Inhaberschuldverschreibung, Tranche A, WKN A2AALN
- Inhaberschuldverschreibung, Tranche B, WKN A2AALP
- Inhaberschuldverschreibung, Tranche C, WKN A2G8V8
- Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG
- Inhaberschuldverschreibung, WKN A2GSTH
Die Abstimmungen fanden im Zeitraum zwischen dem 12. – 14. April 2022 ohne Versammlung der Anleihegläubiger statt.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise unter Ziffer 2. für Inhaber von Namensschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Tranche A und B.
Was bedeutet konkret die gemeinsame Vertretung nach dem SchVG?
Der gemeinsame Vertreter ist nach seiner Wahl allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte sämtlicher Anleihegläubiger gegenüber der jeweiligen Projektgesellschaft als Emittentin der Anleihe im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Anleihegläubiger an der Abstimmung teilgenommen bzw. ob Sie für oder gegen den gemeinsamen Vertreter gestimmt haben. Durch die Wahl zum gemeinsamen Vertreter vertritt dieser alle Anleihegläubiger automatisch. Einzelne Anleihegläubiger sind insoweit nicht mehr zur Geltendmachung ihrer Rechte aus der Anleihe befugt.
Konkret bedeutet dies, dass der gemeinsame Vertreter die Forderungen der Anleihegläubiger aus der Inhaberschuldverschreibung nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anmeldet und die Zahlungen einer etwaigen Insolvenzquote entgegennimmt und sich um deren Auszahlung an die Anleihegläubiger kümmert. Die Anleihegläubiger müssen sich daher nicht selbst um die Forderungsanmeldung kümmern, soweit es ihren Anspruch aus der Inhaberschuldverschreibung betrifft. Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger zudem in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren vertreten. Er wird regelmäßig die Anleihegläubiger über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens informieren.
Wenn Sie eine Inhaberschuldverschreibung der vorstehenden Projektgesellschaften gezeichnet haben, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und den Informationen zu der von Ihnen gezeichneten Anleihe an unseren nachfolgenden Projektverteiler zu senden, damit wir Sie als Anleihegläubiger erfassen und Ihnen regelmäßig Informationen zum Stand der Insolvenzverfahren der vorstehenden Projektgesellschaften zukommen lassen können:
Project.GreenCity.Anleihen.Germany@dentons.com
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, Ihre Anschrift an sowie die Information, welche Anleihe Sie in welcher Höhe gezeichnet haben. Wir werden Ihnen sodann umgehend per E-Mail ein Informationsschreiben zum Verfahrensablauf sowie die bisher versendeten Newsletter zukommen lassen.
Sofern Sie eine Kommunikation per Post und nicht per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Wir weisen darauf hin, dass die Korrespondenz per Post zu Zeitverzögerungen führt.
Aufzeichnung der virtuellen Informationsveranstaltungen für alle Anleihegläubiger der Green City Projektgesellschaften:
Die Dentons GmbH hat gemeinsam mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern für alle Anleihegläubiger der Green City Projektgesellschaften eine erste virtuelle Informationsveranstaltung am 5. April 2022 sowie eine weitere virtuelle Informationsveranstaltung und am 13. Juli 2022 durchgeführt. Die Aufzeichnungen finden Sie hier:
Informationsveranstaltung vom 5. April 2022
Informationsveranstaltung vom 13. Juli 2022
Weiterführende Einzelheiten:
1. Stand des Insolvenzverfahrens
Die Green City AG hat am 24. Januar 2022 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzverfahren der Green City AG wurde zum 1. Mai 2022 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat am gleichen Tag die voraussichtliche Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Darüber hinaus haben infolgedessen die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co KG., die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG am 16. Februar 2022 ebenfalls einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und beantragt, dass Eigenverwaltung angeordnet wird. Das Insolvenzgericht hat für diese Projektgesellschaften am 25. Februar 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und entschieden, dass die Insolvenzverfahren nicht wie beantragt in Eigenverwaltung durchgeführt werden.
Für die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG wurde Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Bierbach ist auch Insolvenzverwalter der Green City AG.
Für die Gesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und die Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG wurde Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl jeweils zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Beide Rechtsanwälte gehören zur Anwaltskanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen.
Die Dentons GmbH hat auf Wunsch der Gesellschaften zugestimmt, im Interesse der Anleihegläubiger als Mitglied in den vorläufigen Gläubigerausschüssen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co KG., der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sowie der Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG tätig zu werden und wurde inzwischen auch als vorläufiges Gläubigerausschussmitglied bestellt.
Die Verfahrenseröffnung der vorstehenden Projektgesellschaften wird nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Juli 2022 erfolgen. Hintergrund dieser Verzögerung ist nach Auskunft der vorläufigen Insolvenzverwalter die komplexe gesellschaftsrechtliche Struktur der Gesellschaften sowie steuerliche Nachteile zu Lasten der Gläubiger, wenn die Verfahren bereits jetzt eröffnet werden. Eine Verzögerung der Verfahrenseröffnung hat nach Auskunft der vorläufigen Insolvenzverwalter keine nachteiligen Auswirkungen auf die Anleihegläubiger.
Für die folgenden Gesellschaften, die ebenfalls Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben haben, wurde bislang kein Insolvenzantrag gestellt:
- Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG
- Inhaberschuldverschreibung, WKN A3H2VY, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 2.200.000,00, Laufzeit bis 30.09.2030
- Green City Windpark GmbH & Co. KG
- Inhaberschuldverschreibung, WKN A3E5WK, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 4.700.000,00, Laufzeit bis 30.09.2029
2. Information zu den Namensschuldverschreibungen
Eine Interessenvertretung für die von der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ausgegebenen Namensschuldverschreibungen können wir leider aus rechtlichen Gründen nicht anbieten, da das Schuldverschreibungsgesetz auf die Namensschuldverschreibungen allenfalls eingeschränkt anwendbar ist und eine Kostentragung durch die Gesellschaften nicht erfolgt. Dabei handelt es sich um folgende Namensschuldverschreibungen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG:
- Namensschuldverschreibung, Tranche A, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 13.965.000,00, Laufzeit bis 30.12.2023
- Namensschuldverschreibung, Tranche B, über einen Gesamtnennbetrag von EUR 4.373.000, Laufzeit bis 30.12.2033
Inhaber von Namensschuldverschreibungen müssten nach der Verfahrenseröffnung ihre Forderungen selbst beim Insolvenzverwalter anmelden.
3. Information für (Anleihe-)Gläubiger der Green City AG
Eine Interessenvertretung in Bezug auf diejenigen Anleihen oder andere Finanzierungsinstrumente, welche von der Green City AG ausgegeben wurden, können wir leider aus rechtlichen Gründen nicht anbieten. Bitte beachten Sie, dass Herr Rechtsanwalt Siegle inzwischen zum gemeinsamen Vertreter dieser Anleihen gewählt wurde.
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