Die Dentons GmbH ist gemeinsamer Vertreter i.S.d. § 7 i.V.m. § 19 Abs. 3 SchVG
Die Dentons GmbH wurde in der Anleihegläubigerversammlung vom 7. September 2022 für die Schuldverschreibungen 2019/2022 (WKN: A2TR4S, ISIN: DE000A2TR4S5) der Hansapark Finance GmbH zum gemeinsamen Vertreter gewählt.
Bitte beachten Sie, dass die Dentons GmbH den Gesamtbetrag der ausgegebenen Anleihe nebst Zinsen und Verzugszinsen für alle Anleihegläubiger bereits zur Insolvenztabelle angemeldet hat; unabhängig davon, ob sich die Anleihegläubiger an der Wahl der Dentons GmbH zum gemeinsamen Vertreter beteiligt haben oder in sonstiger Weise bereits Kontakt zur Dentons GmbH aufgenommen haben. Weiterführende Informationen zur Forderungsanmeldung erhalten Sie weiter unten.
Was bedeutet konkret die gemeinsame Vertretung nach dem SchVG?
Der gemeinsame Vertreter ist nach seiner Wahl allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte sämtlicher Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin der Anleihe im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Anleihegläubiger an der Abstimmung teilgenommen bzw. ob dieser für oder gegen den gemeinsamen Vertreter gestimmt haben. Durch die Wahl zum gemeinsamen Vertreter vertritt dieser alle Anleihegläubiger automatisch. Einzelne Anleihegläubiger sind insoweit nicht mehr zur Geltendmachung ihrer Rechte aus der Anleihe befugt.
Konkret bedeutet dies, dass der gemeinsame Vertreter die Forderungen der Anleihegläubiger aus der Inhaberschuldverschreibung im Insolvenzverfahren der Hansapark Finance GmbH zur Insolvenztabelle anmeldet, die Zahlungen einer etwaigen Insolvenzquote entgegennimmt und sich um deren Auszahlung an die Anleihegläubiger kümmert. Die Anleihegläubiger müssen daher nicht selbst die Forderungsanmeldung vornehmen, soweit es ihren Anspruch aus der Inhaberschuldverschreibung betrifft. Der gemeinsame Vertreter wird die Anleihegläubiger zudem in den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren vertreten. Er wird regelmäßig die Anleihegläubiger über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens informieren.
Wenn Sie eine Schuldverschreibungen 2019/2022 (WKN: A2TR4S, ISIN: DE000A2TR4S5) der Hansapark Finance GmbH gezeichnet haben, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und den Informationen zu der von Ihnen gezeichneten Anleihe an unseren nachfolgenden Projektverteiler zu senden, damit wir Sie als Anleihegläubiger erfassen und Ihnen regelmäßig Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der Hansapark Finance GmbH zukommen lassen können:
Project.Hansapark-Finance.Anleihen.Germany@dentons.com
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Namen, Ihre Anschrift an sowie die Information, in welcher Höhe Sie die Anleihe gezeichnet haben.
Sofern Sie eine Kommunikation per Post und nicht per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. Wir weisen darauf hin, dass die Korrespondenz per Post zu Zeitverzögerungen führt.
Aufzeichnung der virtuellen Informationsveranstaltungen für alle Anleihegläubiger der Hansapark Finance GmbH
Dentons hat gemeinsam mit Herrn Keller als Geschäftsführer der eigenverwalteten Schuldnerin Hansapark Finance GmbH sowie Herrn Prof. Dr. Stadler als Berater der Eigenverwaltung für alle Anleihegläubiger der Hansapark Finance GmbH eine erste virtuelle Informationsveranstaltung am 27. Oktober 2022 durchgeführt. Die Aufzeichnung finden Sie hier:
Informationsveranstaltung vom 27. Oktober 2022
Stand des Insolvenzverfahrens der Hansapark Finance GmbH
Das Insolvenzverfahren der Hansapark Finance GmbH wurde zum 1. August 2022 vom zuständigen Insolvenzgericht in Form der Eigenverwaltung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann zum Sachwalter bestellt.
Während eines Eigenverwaltungsverfahrens bleibt der Schuldner weiter voll handlungsfähig und kann den Geschäftsbetrieb unverändert eigenverantwortlich fortführen. Das Gericht stellt dem Schuldner nach Anordnung der Eigenverwaltung einen sogenannten Sachwalter zur Seite, der – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – im Interesse der Gläubiger das Verfahren insbesondere im Hinblick auf den Gläubigerschutz begleitet. Das Eigenverwaltungsverfahren hat das Ziel, eine Sanierung von Unternehmen in einem geordneten Verfahren erfolgreich durchzuführen.
Das Insolvenzgericht hat im Eröffnungsbeschluss einen Termin zu einer ersten Gläubigerversammlung auf den 26. Oktober 2022 anberaumt. In diesem Termin hat die eigenverwaltete Schuldnerin zur wirtschaftlichen Lage des schuldnerischen Unternehmens und zu den Krisenursachen Stellung genommen (sogenannter Berichtstermin). Die Dentons GmbH hat als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger am Berichtstermin teilgenommen. Weiterführende Informationen zum Berichtstermin können Sie der Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 27. Oktober 2022 entnehmen.
Vornahme der Forderungsanmeldung für die Anleihegläubiger
Das Insolvenzgericht hat in seinem Eröffnungsbeschluss eine Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen auf den 14. September 2022 bestimmt. Die Dentons GmbH hat als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger fristgerecht den Gesamtnennbetrag der ausgegebenen Schuldverschreibung nebst Zinsen und Verzugszinsen zur Insolvenztabelle für die Anleihegläubiger angemeldet. Das Insolvenzgericht hat den angemeldeten Gesamtnennbetrag inzwischen im Prüfungstermin am 26. Oktober 2022 festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte Forderungsanmeldung durch den einzelnen Anleihegläubiger somit nicht notwendig und auch nicht möglich ist. Die Anleihegläubiger sind aufgrund der Wahl des gemeinsamen Vertreters nicht mehr befugt, ihre Einzelforderung aus der Anleihe geltend zu machen. Sofern Sie dennoch Ihre Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten Sie die Information vom Insolvenzgericht, dass Ihre Forderung bestritten wurde. Dies bedeutet nicht, dass Ihre Forderung nicht anerkannt wird, sondern lediglich, dass aufgrund der Doppelanmeldung nur der von uns angemeldete Gesamtbetrag (in dem Ihre Beteiligung bereits enthalten ist) bereits festgestellt wurde. Sie sollten daher Ihre individuelle Forderungsanmeldung zurücknehmen.
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