Bei der Dentons GmbH profitieren Sie von unserem tiefgehenden Verständnis des rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Umfeldes Ihres Unternehmens. Hierdurch entwickeln wir einen maßgeschneiderten risikoorientierten Prüfungsansatz – immer auf Basis der nationalen und internationalen Prüfungsstandards.
Wir fokussieren uns auf Ihr Unternehmen, um für Sie ein effizientes und problemorientiertes Prüfungsprogramm zu entwickeln. Dies umfasst sowohl die Betrachtung des Internen Kontrollsystems als auch analytische Prüfungshandlungen und schließlich Einzelfallprüfungen. Im Ergebnis können wir Ihnen eine Sicherheit über die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse geben.
Für Sie prüfen wir unabhängig und neutral Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lageberichte nach HGB, IFRS/IAS und US-GAAP, sowohl für gesetzlich vorgeschriebene als auch für freiwillige Prüfungen. Wir führen die Prüfungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch.
Neben dem Kernbereich der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, Zwischenabschlüssen und Management Reports zu Konsolidierungszwecken bieten wir auch weitere Prüfungsleistungen an, wie z.B.:
Prüferische Durchsicht
Für bestimmte unternehmerische Entscheidungen ist es notwendig, Abschlüsse (Jahres-, Konzern- oder Zwischenabschlüsse), Bilanzen oder andere Jahresabschlussinformationen zu beurteilen. Hierfür kann eine freiwillige Abschlussprüfung zu umfangreich sein. Für diesen Fall bietet sich eine prüferische Durchsicht des Abschlusses nach nationalen Standards, wie dem IDW PS 900, oder internationalen Standards (International Standards on Review Engagements – ISRE 2400) an.
Wie auch bei der klassischen Jahresabschlussprüfung beginnen wir bei der prüferischen Durchsicht mit der Gewinnung eines umfassenden Verständnisses für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Dies begründen auch hier das problemorientierte und zielgerichtete Prüfungsvorgehen und die effiziente Ausrichtung unserer analytischen Prüfungshandlungen. Unser Ziel bei der prüferischen Durchsicht ist es, die wesentlichen Aspekte zu identifizieren und Ihnen zur Kenntnis zu bringen.
Sonderprüfungen
Prüfung und Beratung von gemeinnützigen Organisationen
Gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, gemeinnützige GmbH, Verbände) sind trotz ihrer nicht erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit bereits heute einem immer größer werdenden Wettbewerb um Mitglieder und Drittmittel ausgesetzt. Umso wichtiger ist in diesem Zusammenhang eine optimale und steuerlich anerkannte Mittelverwaltung und -verwendung. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen, wie Sie Ihr Rechnungswesen optimieren können, begleiten Sie bei der Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf die Doppik (Methode der doppelten Buchführung) oder unterstützen Sie in weiteren betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.
Sonderprüfungen nach Aktiengesetz (AktG), Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und Umwandlungsgesetz (UmwG)
Spezielle Situationen der Unternehmensentwicklung oder Unternehmensneuausrichtung machen eine Vielzahl von Sonderprüfungen erforderlich, die wir für Sie durchführen, beispielsweise bei Sacheinlagen oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen (Gründungen, Nachgründungen, Umwandlungen, Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen). Weiterhin prüfen wir unter anderem Sonderbilanzen und Abhängigkeitsberichte sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne des § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz). Wir führen Prüfungen nach § 36 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258 - 261 AktG durch.
Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Nach Inkrafttreten der geänderten Makler- und Bauträgerverordnung am 1. Juli 2005 wurde die Pflichtprüfung lediglich für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Gewerbeordnung abgeschafft.
Für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 der Gewerbeordnung (z. B. Bauträger, Baubetreuer, Vermittler von Kapitalanlagen) führen wir die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 16 MaBV durch.
Fördermittelprüfungen, Mittelverwendungsprüfungen (z. B. nach dem 6. und 7. EU-Forschungsrahmenprogramm)
Prüfbescheinigungen (auch Bescheinigung über die Kostenaufstellung genannt) dienen dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nach dem 6. und 7. EU-Forschungsrahmenprogramm nachzuweisen. Bei der Erstellung dieser Prüfbescheinigungen können wir Sie als Zuwendungsempfänger unterstützen, indem wir die geforderten und abgestimmten Prüfungshandlungen durchführen sowie zeitgerecht und wirtschaftlich effizient die Bescheinigung erstellen.
Prüfung der Einhaltung von Lizenzverträgen (Royalty Audit)
Im Rahmen eines sogenannten Royalty Audits begleiten wir Sie als Lizenzgeber bei der Überwachung der Einhaltung von Lizenzverträgen beziehungsweise übernehmen diese ganzheitlich für Sie. Unter anderem prüfen wir, ob die von den Lizenznehmern abgeführten Lizenzgebühren mit ihrem tatsächlichen Umsatz übereinstimmen und/oder ob vereinbarte Qualitätsstandards eingehalten werden.
Wirtschaftliche Schäden, die dem Lizenzgeber oft durch Nichteinhaltung der Lizenzverträge entstehen, sollen mit Hilfe des Royalty Audits weitestgehend minimiert oder ganz vermieden werden. Da Verletzungen der Lizenzverträge nicht in jedem Fall vorsätzlich erfolgen, gilt es im Rahmen des Royalty Audits ebenfalls, bei den Lizenznehmern das Bewusstsein für die Bedeutung dieses wichtigen Bereiches zu stärken und sie hierfür zu sensibilisieren.
Prüfungen nach dem Parteiengesetz (PartG)
Parteien erstellen ihren Rechenschaftsbericht auf der Grundlage des Parteiengesetzes in Anlehnung an das HGB. Um den Anspruch auf die staatliche Parteienfinanzierung sicherzustellen, ist der Rechenschaftsbericht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen.
Nach § 23 Abs. 2 PartG müssen Parteien ihren Rechenschaftsbericht von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 PartG prüfen lassen. Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich mitzuteilen.
IT-Audit
Die Informationstechnologie (IT) wird in modernen Unternehmen immer mehr zur tragenden Säule. Sie trägt entscheidend zur Entwicklung und zum Wachstum des Unternehmens bei, birgt aber andererseits auch nicht zu unterschätzende Risiken. Diese Risiken gilt es im Rahmen eines IT-Audits zu identifizieren. Einzelne Geschäftsprozesse und Unternehmensbereiche (z. B. Rechnungswesen, Einkauf, internes Kontrollsystem, Controllingsysteme) werden einer umfassenden Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Weitere Schwerpunkte des IT-Audits sind beispielsweise die Datensicherheit im Unternehmen und die Verfügbarkeit von IT-Systemen.
Aufbau Rechnungswesen
Wir unterstützen Sie beim Aufbau, der Organisation oder Umstrukturierung Ihres Rechnungswesens, der Kostenrechnung und der Finanzplanung für Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie auch bei der Überlegung, diese Bereiche auszugliedern.
Weitere Information hierzu finden Sie auch im Beratungsbereich Corporate Finance/Services.
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Umstellungen auf IFRS/IAS, Purchase Price Allocation, Impairment-Test nach IFRS/IAS
Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft stellen immer mehr Unternehmen – auch freiwillig – ihre Rechnungslegung auf internationale Rechnungslegungsstandards um. Wir führen die Umstellung Ihrer Rechnungslegung auf IFRS/IAS durch oder stehen Ihnen bei der Umstellung beratend zur Seite. Selbstverständlich schulen wir bei Bedarf auch Ihre Mitarbeiter und erstellen gern Ihren Abschluss nach IFRS/IAS.
Unter einer Purchase Price Allocation (PPA) ist die Ermittlung der Zeitwerte (Fair Value) und die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen (materiellen und immateriellen) Vermögenswerte, Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten zu verstehen. Schwerpunkt bilden hierbei insbesondere die immateriellen Vermögenswerte wie Marken, Kundenstämme, Know-how und selbsterstellte Lizenzen. Im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung leisten wir Hilfestellung oder nehmen die PPA für Sie vor. Ebenso unterstützen wir Sie bei der regelmäßigen Durchführung des Impairment-Tests nach IAS 36.
Entwicklung von Risikomanagementsystemen
In § 91 Abs. 2 AktG ist für Aktiengesellschaften die Einrichtung eines Überwachungssystems vorgeschrieben, welches Entwicklungen, die die Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennt. Auch wenn die Einführung eines Risikomanagementsystems für andere Rechtsformen nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet es zweifellos Vorteile und sollte als Chance für die Unternehmensentwicklung verstanden und genutzt werden. Die Untersuchung auf mögliche Risikofelder, deren Analyse und Kommunikation sowie die Erstellung von Konzepten zur Minimierung oder Beseitigung der Risikofelder sind die wesentlichen Bestandteile des Risikomanagements.
Vorbeugung und Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität/Korruption sowie Unterschlagungs- und Untreueprüfung
Neben der sorgfältigen Analyse gefährdeter Geschäftsbereiche und -prozesse sowie der Aufklärung bereits eingetretener Fälle ist auch die Erarbeitung von Lösungen und Systemen, mit deren Hilfe drohende oder bereits bestehende Risiken identifiziert und beseitigt werden können, von besonderer Bedeutung.
Neben der "klassischen" Wirtschaftskriminalität bezieht sich dieser Bereich aber auch auf falsche Angaben über das Unternehmen, wie überhöhte Umsatzdarstellungen oder zu geringe Darstellung von Verbindlichkeiten, die vom Unternehmen selbst (z. B. Mitgliedern des Vorstands, der Geschäftsführung, Führungskräften oder Mitarbeitern) vorgenommen wurden. Wir helfen Ihnen, wirtschaftlichen oder Image-Schaden zu minimieren oder zu vermeiden.